-
Die Hypothekenversicherung (HypV) schützt Darlehensgeber und Investoren vor Ausfällen infolge eintretender Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, soweit die Erlöse aus dem Verkauf des Objekts oder aus der Zwangsversteigerung den Ausfall nicht vollständig abdecken.
-
Informieren Sie sich über die fünf Schritte zur Risikominimierung.
-
Die enge Zusammenarbeit mit dem Darlehensgeber ermöglicht die Entwicklung kundenspezifischer Produkte.
|
Darlehen mit Hypothekenversicherung – ein Beispiel
|